Offizielle Erlaubnis für T5er?!

Gleich sechs neue Caches mit der Terrainwertung „5“ sollen demnächst in den Wäldern der näheren Umgebung “aufploppen”. Das gibt endlich wieder Futter für die Höhenluftliebhaber! Alles könnte so schön sein, doch da die sechs Bäume in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) stehen, macht der Reviewer dem Vorhaben nun einen Strich durch die Rechnung und fordert eine behördliche Erlaubnis. Für den Owner heißt das durch die Blume gesprochen: „Hier legst du keinen Klettercache!“. Denn wer wird schon das Risiko auf sich nehmen und einen Klettercache explizit erlauben? Dazu kommt in vielen Fällen die Schwierigkeit erst einmal herauszufinden, wer für die Frage nach der Erlaubnis zu kontaktieren ist. Nicht selten wären dafür kostenpflichtige Anfragen beim Katasteramt notwendig.

NSG, LSG, Biotop, wer steigt da noch durch die Guidelines? Bzgl. der Auslegung in Biotopen kenne ich die Regel, dass ein Fuß auf dem Weg bleiben muss, um an die Dose oder den Hinweis zu gelangen. Diese Regel schließt T5-Caches schon einmal aus. Ohne es konkret zu wissen, würde ich für Naturschutzgebiete (NSG) ähnliche Restriktionen vermuten. Dass es aber auch für Landschaftsschutzgebiete spezielle Auflagen für Klettercaches gibt, ist mir neu. Vergleicht man entsprechende Karten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit der GC-Karte, stellt man schnell fest, dass es unzählige T5er in Landschaftsschutzgebieten gibt. Haben die alle eine offizielle Erlaubnis? Never!
Landschaftsschutzgebiete dienen dazu die Landschaft in ihrer Gesamterscheinung zu erhalten. Eine Dose im Baum wird diese kaum beeinträchtigen, sofern sie keine exorbitante Größe annimmt. Warum dann die Frage bzw. die Forderung nach einer Erlaubnis? Klar, wer als Owner das Häkchen am Ende des Listingformulars setzt, erklärt, wie auch in diesem Artikel thematisiert, dass er die Guidelines einhält, und damit eine Erlaubnis hat, an der Stelle seiner Wahl eine Dose hinterlassen zu dürfen. Somit muss der Owner theoretisch auch mit Fragen bzw. Forderungen des Reviewers rechnen. Aber muss er das auch praktisch? Wenn alle Caches, die keine offizielle Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder der zuständigen Behörde haben von der Karte verschwinden würden, dann gäbe es auf Anhieb wieder viel, sehr viel Platz auf der GC-Karte!
Aktuell ist man als Owner beim Einreichen eines T5-Listings bereits kritischen Rückfragen der Reviewer ausgesetzt. Wenn nun noch jedesmal eine offizielle Genehmigung für den Publish gefordert wird, wäre das ein empfindlicher Schuss vor den Bug für die “Königsdisziplin” des Geocachings, wenn nicht sogar deren Anfang vom Ende.

6 thoughts on “Offizielle Erlaubnis für T5er?!

  1. @Sockenpuppe

    Natürlich hast Du Recht, dass den Biotopen, NSGs und LSGs die nötige Priorität eingeräumt werden muss. Das ist gar keine Frage und für mich selbstverständlich! Aber darum geht es hier doch gar nicht. Die Frage, die hier im Wesentlichen thematisiert wird ist doch diese: warum bedarf es bei diesen T5ern einer Genehmigung und bei anderen nicht? Da gebe ich Pantha Recht, das ist nicht transparent!

    Zum Thema fremdes Eigentum: worin besteht dahingehend der Unterschied, ob ich ein Vogelhaus o.ä. in Kopfhöhe an einem Baum befestige (hoffentlich nicht mit Nägeln oder Schrauben) oder einige Meter weiter oben? Ich wage mal zu behaupten, dass die Natur bei der letzteren Variante nicht mehr belastet wird als bei der Erstgenannten. Cacherautobahnen, durchwühltes Unterholz, etc. habe ich bei Seilklettercaches noch nicht gesehen, zumindest nicht in der Gegend wo ich aktiv bin.

    Abschließend möchte ich noch einmal deutlich meine Sichtweise zu o.g. Schutzgebieten darlegen. Es ist richtig und wichtig, dass es diese gibt und Du kannst mir glauben, dass ich diese achte, mich darin entsprechend benehme und bei mir sehr viel mehr hängen geblieben ist als die „der-Fuß-bleibt-auf-dem-Weg-Regel“. Falls das im Artikel durch ungeschickte Formulierungen anders rüber kommt, bedaure ich das.

  2. Hallo Pantha,

    also, ich arbeite das mal kurz ab:
    Ich finde in meinem ganzen Post keine einzige Beleidigung. Proletenhaft bezeichne ich definitiv nicht als Beleidigung. Nun gut, jeder hat da andere Empfindlichkeiten.

    Allein die Einordnung des Threats unter “Extremcaching” sagt schon viel aus. Diskussionen dazu findest Du en masse in den diversen Blogs 😉

    Danke, Du bestätigst in deinem Post eigentlich das Haupt-Argument von mir: “Aber ich…! Aber ich…! Aber ich…!”. Es steht schon IMMER in den Guidelines, dass Du eine Genehmigung brauchst! Schon immer! Bei LPs und T5ern wird es eben jetzt verstärkt kontrolliert – zu recht: Die meisten ach so ambitionierten T5-Cacher haben doch noch nie etwas von umsichtigem Seileinbau, von Kambiumschonern usw. gehört. Wenn Du da die lobenswerte Ausnahme bist, dann prima.
    Auch die LSGs, NSGs, Biotope gab es meist schon vor Geocaching. Deren Priorität wir wohl aber in Frage gestellt, wenn es um das eigene Vergnügen geht? Also wieder “Aber ich…! Aber ich…! Aber ich…!” ?

    Und nochmals: Es geht um fremdes Eigentum. Das ist wohl vielen nicht mehr klar. Wir leben nun mal nicht im Sozialismus.

    Ich denke, ihr seid einfach noch nicht lange genug dabei oder habt euch nicht genug mit dem Tham beschäftigt (oder beides?)
    Es gibt auch hierüber unzählige Diskussionen auf Blogs und Foren, bei denen sich auch Reviewer eingeschaltet haben.
    Oder Messen wie Hund&Jagd, wo genau über diese Themen diskutiert und berichtet wird.

    Ich kann ebenfalls gern weiter mit Dir/euch Argumente austauschen, aber bitte tut mir einen Gefallen und lest euch wenigstens Ansatzweise in das Thema an, so dass auch ihr eine differenziertere Ansicht des Themas bekommt

  3. Leider zeigt auch dieser Kommentar wieder die egoistische Kompromisslosigkeit der Geocacher! Wer sich auch nur ein kleines bißchen mit dem Thema beschäftig (Stichwort: Über den Tellerrand hinausschauen), der wird schnell bemerken, dass exakt wegen solcher Einstellung das Legen von T5ern und Lopst Place-Caches inzwischen nahezu unmöglich geworden ist. Wegen zunehmendem Egoismus, Uneinsichtigkeit, Rücksichtslosigkeit und leider oft wegen mangelndem geistigen Tiefgang.
    Also wie soll man nun einen Blog verstehen, der wieder proletenhaft in das Horn “wenn ich da einen legen will, dann will ich da einen legen” bläst?
    Lieber Röbüs, wenn Du nun schon den x-ten klugen Geocaching-Blog aufmachst, dann mach Dir doch bitte auch die Mühe, Dich so eingehend mit dem Thema zu beschäftigen, wie es unser schönes Hobby auch verdient. Ich danke Dir!

    1. @Sockenpuppe: Hab vielen Dank für deinen Kommentar.
      Ich vertrete in diesem Artikel folgende Meinungen:
      – Ich bin pro T5
      – Wenn für T5er generell offizielle Genehmigungen fällig werden, wird es zukünftig nahezu unmöglich was Neuveröffentlichungen angeht
      Was ist daran egoistisch/rücksichtslos/uneinsichtig?

      1. Hallo Röbü,
        ich bin auch begeisterter T5-Cacher! Dennoch gab es in den vergangenen Jahren (eben durch die rücksichtslose Massenbewegung) massiv Probleme mit T5er (und mit Lost Places). Jetzt ist die Regel nun mal so (und war es genau genommen immer), dass man für den Publish die Genehmigung braucht. Und das ist auch gut so!
        Was daran uneinsichtig/rücksichtslos/egoistisch ist? Ganz einfach: Weil jeder sein Befinden wichtiger als Regeln (jaja, es heißt Guidelines, ich weiß) ansieht. Weil offenbar persönliches Vergnügen wichtiger ist als das Eigentum anderer.
        Wenn eingetragene NSGs, LSGs u.ä. weniger wichtig sind als die eigene Bespassung – das ist egoistisch!
        Wenn nur so viel hängen bleibt, dass eine Dose einen Fuß neben dem Biotop liegen muss, anstatt den Sinn des Biotops, LSGs, NSGs zu beachten! Ja, DAS ist Egoismus.
        Und ja, ich habe natürlich den “Anspruch”, dass sich ein Blogbetreiber tiefergehend mit der Problematik unseres Hobbies beschäftigt, als eben nur mit oben angeführten Egoismus 😉 Stichwort Vorbildfunktion, Außenwirkung, etc…
        Ist aber leider nicht nur ein Problem von geocaching sondern tatsächlich von unserer ganzen Gesellschaft.

        1. Hallo Sockenpuppe,

          die Ausdrucksweise “proletenhaft” ist ein seltsamer Diskussionsstil!

          Ich bezweifel sehr stark, dass die T5-Cacher allgemein, für rücksichtslose Massenbewegungen, Egoismus und Zerstörungen in der Natur berüchtigt sind. Einzelfälle mag es immer geben, aber Du zeichnest hier ein seltsames Bild von den vielen bösen egoistischen T5-Cachern, das ich nicht zu erkennen vermag.

          Ich habe auch schon einige Bäume beklettert, kann mich aber an keinen einzigen Fall von einer nennenswerten Naturzerstörung erinnern.

          Auf der anderen Seite sind mir bei Caches mit weniger hohen T-Wertungen bereits massenhaft Dosen mit eklatanter und bedauernswerter Naturzerstörung untergekommen.

          Du schreibst von fehlendem Tiefgang, den ich in Deiner anklagenden und oberflächlichen Vorverurteilung von Röbü auch vermisse.

          Ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) verfolgt einen ganz anderen Zweck als z.B. Naturschutzgebiete oder Biotope. Im Vordergrund steht in der Regel der “Erhalt des allgemeinen Erscheinungsbildes einer Landschaft”. Hier sollen also z.B. nicht Wälder in Wiesen oder umgekeht von Mensch künstlich gewandelt werden. Insofern besteht hier für den Fall, dass ein LSG ein Wald ist, für Jedermann in der Regel ein im Bundeswaldrecht verankertes allgemeines Betretungsrecht, dass auch ein Beklettern von Bäumen nicht verbietet.

          Verfolgt ein Landschaftsschutzgebiet darüber hinaus im Einzelfall auch Zwecke, die nicht im Einklang mit dem Beklettern von Bäumen stehen, sieht die Sache anders aus und das Beklettern muss verboten werden bzw. ist verboten.

          Im übrigen sind sehr viele Wälder Landschaftsschutzgebiete, ohne dass sie als solche für den sich frei durch die Natur bewegenden Menschen erkennbar ausgezeichnet sind.

          Im Kern von Röbüs Blogbericht geht es doch um die speziellen Auflagen, die bei Baumklettercaches in Landschaftsschutzgebieten seitens der Reviewer (neuerdings!?) gemacht werden. Warum gerade bei Landschaftschutzgebieten? Nachvollziehbar ist, das geklärt werden muss, ob im jeweiligen LSG abhängig von seinem konkreten Zweck ein Kletterverbot von Bäumen herrscht. Warum wird aber genau bei dieser Art von Cache zusätzlich(!) eine Erlaubnis vom jeweiligen Eigentümer des Baumes bzw. Flurstücks ausdrücklich verlangt? Da fehlt einfach jede Transparenz! Und ohne Transparenz sieht es ungerecht und etwas nach Willkür aus.

          Warum wird keine Erlaubnis vom Eigentümer verlangt, wenn ich einen Cache an irgendeinem anderen Ort dieser Welt verstecke, der nicht im Eigentum/Besitz des Owners ist? Warum gerade beim T5er Baum im LSG?

          Kannst Du die Gründe konkret darlegen?

          Wenn ich so durch die hiesigen großen Wälder ziehe (fast alle sind übrigens LSGs!) sehe ich dort regelmäßig (insbesondere in der aktuellen Jahreszeit) Menschen Bäume fällen und diese mit schwerem Gerät aus dem Wald schaffen. Bei einer einzigen solchen Fällaktion mit Abtransport wird so viel mehr Natur zerstört, wie ich das als Kletterer mein ganzes Geocachingleben bei angemessener naturschonender Kletterweise könnte.

          Fakt ist, dass das Betreten von LSGs und das Beklettern von Bäumen in LSGs per Gesetz grundsätzlich nicht verboten ist. Den Zweck, Nutzungseinschränkungen und ähnliches eines LSG regelt eine individuelle Verordnung für jedes einzelne LSG individuell. Auch der jeweilige Grundbesitzer, Pächter, Jagdpächter, Jäger oder Förster kann das Kletten grundsätzlich nicht verbieten, da im deutschen Waldgesetz, das Betreten das Waldes ausdrücklich jedem – u.a. zur Erholung – gestattet ist. “Betreten” schließt Klettern auf Bäume dabei ein! Für Dinge die nicht verboten sind, kann mir dann eine Behörde auch keine ausdrückliche Erlaubnis erteilen! Was ich aber bräuchte, ist die ausdrückliche Erlaubnis des “Besitzers” des Baumes, um z.B. eine Dose dran zu binden! Aber eine solche Erlaubnis benötige ich bei jeder anderen Nicht-T5-Dose, die nicht auf meinem eigenen Grund ist, auch, der Unterschied ist nur, dass ich diese Erlaubnis dort nur behaupten aber nicht vorlegen muss…

          Was ist daran egoistisch, das zu hinterfragen bzw. kritisch zu problematisieren?

          Wenn T5-Caches von Groundspeak nicht mehr gewünscht sind, müssen wir damit leben. Aber ohne Kommunikation, Transparenz und Darlegen von nachvollziehbaren Argumenten ist es immer schwer, Akzeptanz und Verständnis zu schaffen. Das zu hinterfragen, hat wenig mit Egoismus zu tun!

          Wir können uns hier gerne noch über Argumente austauschen, aber bitte ohne Beleidigungen und ähnliches!

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